Um einen Windpark zu planen werden Windmessungen durchgeführt. Damit wird ermittelt, wie viel Wind es in verschiedenen Höhenlagen gibt. In Sevelen haben die Messungen gezeigt, dass mit Windrädern mit einer Nabenhöhe von 132m sehr gute Erträge erzielt werden können. Dies ist mit deutlich kleineren Anlagen nicht der Fall.
Initiative «Windkraft ja – mit Anstands-Abstand»
Um was geht es?
Die vom Sevler Verein «Windkraft ja – mit Anstands-Abstand» eingereichte Initiative verlangt, dass Windkraftanlagen ab einer Nabenhöhe von 30m nur mit einem minimalen Abstand von fünfmal Nabenhöhe, bzw. minimal 500m zu bewohnten Gebäuden errichtet werden dürfen. Diese Forderung soll durch eine Anpassung der Bauverordnung der Gemeinde Sevelen umgesetzt werden.
Auswirkungen der Initiative
Könnten in Sevelen überhaupt noch Windräder gebaut werden?
Die Initianten behaupten zwar, dass sie nicht grundsätzlich gegen die Nutzung von Windkraft sind, sofern ein minimaler Abstand von 500m zu bewohnten Gebäuden eingehalten wird. Woher dieser Wert von 500m stammt, ist zumindest nebulös. Die Initianten verweisen da auf Erfahrungen im Ausland.
Wenn man sich die Karte anschaut und Kreise mit 500m Radius um bewohnte Gebäude zieht, sieht man, dass nur ein kleiner Bereich ausserhalb dieser Kreise liegt. Somit könnte maximal ein Windrad mit einer maximalen Nabenhöhe von 100m gebaut werden. Der dabei resultierende Ertrag wäre zu gering, um das Projekt wirtschaftlich zu betreiben.
Basierend auf den Windmessungen werden Nabenhöhen von 132m vorgeschlagen. Dies würde dann einen Abstand zu bewohnten Gebäuden von 660m erfordern. Bei diesem Abstand könnte gar kein Windrad mehr gebaut werden.
Ist das Baureglement überhaupt relevant für das geplante Projekt?
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Au-Heerbrugg haben im Februar 2025 eine kommunale Abstandsinitiative zu Windkraftanlagen sehr knapp angenommen (Mindestabstand 500 m zwischen Wohngebäuden und Windenergieanlagen). Der Kanton St. Gallen hat danach festgestellt, dass eine solche Regelung nicht in das Baureglement der Gemeinde aufgenommen werden kann, weil es dafür keine rechtliche Grundlage im kantonalen Planungs- und Baugesetz gebe. Die Abstimmung über die Abstandsinitiative ist deshalb eine “Scheinabstimmung”, denn die geforderten Bestimmungen können gar nicht zum Tragen kommen, weil der Kanton die Bewilligung dafür aus den oben genannten Gründen wohl nicht erteilen wird.
Zudem: Der Windpark in Sevelen mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh wäre eine Energieanlage von nationalem Interesse. Darum würde er im Rahmen eines kantonalen Sondernutzungsplan realisiert werden. Somit käme das Baureglement der Gemeinde Sevelen gar nicht zum Zug. Ein darin festgelegter Minimalabstand hätte also keine Auswirkungen auf das Projekt.
Fazit
Die Initianten behaupten, dass es ihnen nicht um die Verhinderung von Windkraftanlagen gehe, sie diese sogar befürworten, wenn sie nach den von ihnen definierten Vorgaben umgesetzt werden. Faktisch würde ein 500m Minimalabstand bzw. die fünffache Nabenhöhe als Abstand bis zum nächsten (auch nur temporär bewohnten) Gebäude dazu führen, dass in Sevelen keine Windräder gebaut werden könnten.
Karte
Die folgende Karte zeigt 500m Umkreise um bewohnte Gebäude sowie die aktuell geplanten Standorte der drei Windräder (WEA). Die geplanten Standorte basieren auf den Windmessungen, die ein Jahr lang durchgeführt wurden.
Fragen und Antworten
Wieso müssen die Windräder eine Nabenhöhe von 132m haben?
Wieso baut man nicht viele kleinere Windräder, die nicht so auffallen in der Landschaft?
Damit die von den Gegnern geforderten Vorgaben eingehalten werden könnten, dürften die Windräder eine maximale Nabenhöhe von 30m haben, wenn sie weniger als 500m entfernt von einem bewohnten Gebäude errichtet würden.
Ein grosses Windrad ist sehr viel effizienter als viele kleine. Verdoppelt man den Rotorradius, vervierfacht sich die überstrichene Fläche – und damit auch der mögliche Stromertrag. Grössere Windräder stehen zudem höher, wo der Wind stärker und gleichmässiger weht, was den Ertrag weiter erhöht. So produzieren grosse Anlagen mit vergleichsweise wenig mehr Material ein Vielfaches an Energie gegenüber kleinen Windrädern. Es bräuchte je nach Typus über hundert bis zu zweihundert Windräder mit einer Nabenhöhe von 30m, um den selben Ertrag zu erhalten, wie von den drei vorgesehenen Vestas v162. Wirtschaftlich wäre das nicht tragbar, landschaftlich eine Katastrophe.
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