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Das Sevler Projekt

Ausgangslage

Klima- und Innovationsgesetz

Am 18. Juni 2023 haben das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit mit 59.07% Ja angenommen, Kanton St. Gallen 52.02% Ja, Sevelen 55.02% Nein.

Quelle: Bund

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien mit einem für Schweizer Verhältnisse überdeutlichen Ja-Anteil von 68.72% angenommen. Im Kanton St. Gallen sagten 65.95% ja, in Sevelen waren es 62.55%. Mit diesem Gesetz soll das Klima- und Innovationsgesetz mit konkreten Massnahmen umgesetzt werden.

Quelle: Bund

Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist, dass der Bau von Windkraft- und grossen Solaranlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders wichtig sind, anders als heute auf ausgewählte Gebiete konzentriert werden soll, die für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie geeignet sind.

Quelle: Abstimmungsunterlagen

Windeignungsgebiete im Kanton St. Gallen

Die St. Galler Kantonsregierung bezeichnete im Herbst 24 mit der Richtplananpassung 17 Gebiete, die für Windkraft geeignet sind. Hiermit legt sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie im Kanton fest.

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Im Rahmen der Richtplananpassung 23 hat die Regierung 15 Windeignungsgebiete festgesetzt. Zwei weitere Gebiete wurden mit dem Planungsstand Vororientierung aufgenommen. Dies nachdem eine umfassende Interessensabwägung zwischen Schutz und Nutzen vorgenommen wurde und ein öffentliches Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt wurde.

Windeignungsgebiete bezeichnen grossräumige Gebiete, welche sich für Windparks eignen. Sie legen jedoch keine konkreten Standorte für einzelne Windenergieanlagen fest.

Ein Teil des Eignungsgebiets Nr. 8 «Weite / Valpilär» liegt auf dem Gemeindegebiet von Sevelen.

Details Eignungsgebiete Kanton SG

Kantonaler Sondernutzungsplan

Die Regierung des Kantons St.Gallen setzt den kantonalen Sondernutzungsplan als Leitverfahren für Windparks mit nationalem Interesse fest. Das bedeutet, dass der Kanton Gesuche für den Bau von Windparks prüfen und gegebenenfalls eine Baubewilligung erteilt.

Das bedeutet insbesondere, dass die Baureglemente der Gemeinden keinen Einfluss auf Planung und Bewilligung haben.

Details zum Sondernutzungsplan

Windmessungen in Sevelen

Basierend auf ihrem Auftrag die Gemeinde Sevelen zuverlässig mit Strom und Wasser zu versorgen sowie den oben genannten Grundlagen hat das EW Sevelen sich dazu entschlossen, die auf Seveler Gemeindegebiet liegenden Gebiete genauer unter die Lupe zu nehmen und dazu Windmessungen durchführen zu lassen.

Für notwendigen fachlichen Abklärungen wurden ein spezialisiertes Planungsbüro zugezogen. Erste Abklärungen setzten den Fokus auf das Gebiet nördlich der Verbindungsstrasse Sevelen-Vaduz und zwischen Autobahn und ehemaligem Lauf des Binnenkanals.

Einverständnis der Ortsbürger

Das erwähnte Gebiet ist im Besitz der Ortsgemeinde Sevelen. Daher war für die Windmessungen die Zustimmung der Ortsbürger erforderlich. Die Ortsbürger und Ortsbürgerinnen stimmten den Windmessungen 2024 mit klarem Mehr zu

Ergebnisse der Windmessungen

Die Windmessungen starteten Anfang 2025 und dauerten insgesamt 13 Monate. Mit einem Messmast und Lidar Windmessanlagen wurde der Wind in unterschiedlichen Höhenlagen über Boden fortlaufend aufgezeichnet.

Die provisorischen Ergebnisse wurden an einem öffentlichen Infoanlass im Dezember 2025 präsentiert. Basierend auf diesen vorläufigen Messergebnissen bis Dezember 2026  besteht ein Potential zur Erzeugung von 23.7 Mio kWh Windstrom, ein grosser Teil davon im Winterhalbjahr, wenn der Verbrauch hoch ist (Wärmepumpen) und Photovoltaik wenig Ertrag liefert.

Bild EW Sevelen

Dazu wären 3 Windturbinen mit einer Nabenhöhe von 132 Metern notwendig. Mit diesen 3 Anlagen wäre das Potential im untersuchten Gebiet ausgeschöpft. Die Simulationen haben gezeigt, dass mit den vorgeschlagenen Typen mit Nabenhöhe 132 Meter ein Optimum zwischen Aufwand (Investitionen, Unterhalt) und Ertrag erreicht würde.

Wie geht es weiter?

Nächste Planungsschritte

Welche Planungsschritte als nächstes ausgeführt werden, ist zurzeit (Februar 2026) noch offen. Klar ist, dass für eine Umsetzung des Projektes ein Baurechtsvertrag mit dem Grundbesitzer – der Ortsgemeinde Sevelen – erforderlich ist.

Anstands-Abstands-Initiative

Da die sogenannte Anstands-Abstands-Initiative der Windkraftgegner formell zu Stande gekommen ist, wird sie der Gemeinderat wohl der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorlegen, allenfalls mit einem Gegenvorschlag. Wir gehen davon aus, dass diese Abstimmung am 14. Juni 2026 stattfinden wird.

Auch wenn eine Anpassung des Baureglements durch das Festlegen eines Mindestabstands von Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden keinen direkten Einfluss auf das geplante Projekt hat, ist es aus unserer Sicht wichtig, dass diese Initiative klar abgelehnt wird.

Details zur Abstandsinitiative

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